Werden Eheschließungen noch veröffentlicht?
FAQEheschließungen veröffentlicht

Werden Eheschließungen noch veröffentlicht?

Alles über die Veröffentlichung von Eheschließungen in Deutschland – Standesamt, Presse und Datenschutz.

Früher wurden Eheschließungen in Tageszeitungen veröffentlicht – heute ist das nicht mehr automatisch der Fall. In Deutschland unterliegen Personenstandsdaten dem Datenschutz. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn das Paar dies ausdrücklich wünscht.

Wie werden Eheschließungen bekanntgemacht?

  • Standesamtliche Urkunde: Die Heiratsurkunde wird dem Paar ausgehändigt – keine automatische Veröffentlichung.
  • Kirchenbücher: Bei kirchlicher Trauung wird die Hochzeit im Kirchenbuch vermerkt, aber nicht öffentlich bekannt gemacht.
  • Lokalpresse: Viele Paare geben freiwillig eine Anzeige in der Lokalzeitung auf.
  • Soziale Medien: Heutzutage teilen die meisten Paare ihre Hochzeit selbst über Instagram, Facebook oder WhatsApp.

Kann jeder einsehen, ob jemand verheiratet ist?

Nein. Das Eheregister ist nicht öffentlich zugänglich. Nur das Paar selbst sowie berechtigte Behörden können Einsicht nehmen. Ausnahmen gelten in bestimmten rechtlichen Verfahren.

DSGVO und Hochzeitsveröffentlichungen

Seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 ist auch bei freiwilligen Veröffentlichungen – z. B. in Zeitungen – die Zustimmung beider Partner erforderlich. Foto- und Videoveröffentlichungen von der Feier sollten ebenso datenschutzkonform behandelt werden.

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