
Alles über die Veröffentlichung von Eheschließungen in Deutschland – Standesamt, Presse und Datenschutz.
Früher wurden Eheschließungen in Tageszeitungen veröffentlicht – heute ist das nicht mehr automatisch der Fall. In Deutschland unterliegen Personenstandsdaten dem Datenschutz. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn das Paar dies ausdrücklich wünscht.
Nein. Das Eheregister ist nicht öffentlich zugänglich. Nur das Paar selbst sowie berechtigte Behörden können Einsicht nehmen. Ausnahmen gelten in bestimmten rechtlichen Verfahren.
Seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 ist auch bei freiwilligen Veröffentlichungen – z. B. in Zeitungen – die Zustimmung beider Partner erforderlich. Foto- und Videoveröffentlichungen von der Feier sollten ebenso datenschutzkonform behandelt werden.
Vereinbart jetzt eine unverbindliche Besichtigung im Kupfersaal im Alten Bahnhof Petershagen – wir beraten euch persönlich und erstellen euer individuelles Angebot.